Die Behandlungskosten werden nach Zeit- und Therapieaufwand berechnet.Sie sind private Leistungen und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Nach Möglichkeit richte ich mich bei der Kostenaufstellung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker {GebüH}
Die Ausstellung der Rechnung erfolgt nach der Behandlung.
Sind Folgetherapien notwendig, so verteilen sich die Kosten auf mehrere Rechnungen und nicht auf eine Gesamtrechnung.
Information zu Krankenkassen:
Die privaten Krankenkassen erstatten entweder die vollen Kosten oder Teilbeträge.
Zusatzversicherungen zu gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen anteilig, je nach Leistungsspektrum der Kassen.