Die entstehenden Kosten können zum Großteil nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker {GebüH} abgerechnet werden.
Die Ausstellung der Rechnung erfolgt nach der Behandlung.
Sind Folgetherapien notwendig, so verteilen sich die Kosten auf mehrere Rechnungen und nicht auf eine Gesamtrechnung.
Information zu Krankenkassen:
Die privaten Krankenkassen übernehmen meist entweder die vollen Kosten oder Teilbeträge.
Zusatzversicherungen zu gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich in der Regel mit bis zu 80% je nach Leistungsspektrum der Kassen.
Es besteht auch die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung.